Neue Wettanbieter 2026 im Vergleich — zehn Marken und was hinter ihren Erlaubnissen steht

Updated Oktober 2026
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Ein neuer Wettanbieter ist in Deutschland genau dann legal, wenn er eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis besitzt und auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder steht. Alles andere ist ein Angebot ohne Erlaubnis — und wer dort einzahlt, hat keinen Anspruch auf die Schutzmechanismen, die hierzulande Pflicht sind.

Ein Smartphone mit dunklem Display liegt neben einem Notizbuch mit handschriftlichen Notizen auf einem hellen Holztisch, daneben eine Tasse Kaffee im Morgenlicht.
Neobet: Die Greenvest Betting Limited hält die Erlaubnis seit 2020.

Stand: 30. Oktober 2026 — geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle (Saale), deren Liste in der Fassung vom 2. Oktober 2026 30 Einträge umfasst.

Die Whitelist ist kein Marketinginstrument. Sie ist die Auskunft einer Aufsichtsbehörde darüber, wer Sportwetten im Internet veranstalten oder vermitteln darf — nach § 9 Abs. 8 des Glücksspielstaatsvertrags, der seit dem 1. Juli 2021 gilt. Darauf steht eine Domain, ein Halter, ein Erstdatum. Dazwischen liegt der Unterschied zwischen einem Anbieter, an den ein deutscher Gerichtsvollzieher noch heranreicht, und einem, an den niemand mehr heranreicht.

Was auf den ersten Blick wie eine Formalie wirkt, entscheidet später über vier Dinge: ob eine Auszahlung überhaupt durchsetzbar ist, wie hoch das Einzahlungslimit ausfällt, ob die Sperrdatei OASIS zieht und ob eine Livewette im laufenden Spiel überhaupt angeboten werden darf. Diese Konsequenzen zeigen sich nicht beim Registrieren. Sie zeigen sich beim ersten Streitfall und beim ersten Limit, das greift.

Spielerschutz zuerst: was ein lizenzierter Anbieter einhalten muss, bevor er eine Wette annimmt

Bei jedem Angebot, das der Whitelist der GGL folgt, steht der Spielerschutz nicht am Rand, sondern in der Erlaubnis selbst. Deshalb beginnt die Prüfung eines neuen Wettanbieters hier und nicht beim Bonus. Wer den Schutzmechanismus prüft und dann das Willkommensangebot liest, liest in der richtigen Reihenfolge: erst die Regeln, die der Anbieter nicht abschaffen kann, dann die Regeln, die er sich selbst gegeben hat.

Ein großes Stadion unter Flutlicht, aus der Ferne über eine dunkle Wiese gesehen, die Lichtmasten spiegeln sich im Dunst der Abenddämmerung.
Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder führt für bet365 die Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta (Stand der Liste: 2. Oktober 2026).

Altersgrenze, ein Konto, volle Verifizierung

Teilnehmen darf, wer 18 Jahre alt ist (§ 4 Abs. 3 GlüStV). Die Altersprüfung ist keine Checkbox beim Anmelden, sondern eine Bedingung, an der die Erlaubnis hängt. Pro Veranstalter ist ein Konto vorgesehen — mit vollständiger Verifizierung nach § 6a GlüStV. Vor dem Abschluss der Verifizierung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden Spiel erlauben, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Das ist eine kurze Frist, und sie ist bewusst so gesetzt: sie lässt einen Neugierigen ausprobieren, aber sie lässt ihn nicht wirtschaftlich spielen, solange seine Identität nicht geklärt ist.

Daraus folgt für den Leser etwas sehr Praktisches. Wer sich für einen Anbieter entscheidet, sollte die Verifizierung am selben Tag abschließen. Sonst spielt er in einem Fenster, in dem ihm 100 € zur Verfügung stehen, aber kein Cent zurückfließen kann. Das ist kein Trick des Anbieters, sondern eine gesetzliche Grenze, die der Anbieter einhält.

Ein leerer Papierwettschein und ein Kugelschreiber liegen auf einem aufgeräumten Schreibtisch neben einer Lupe, weiches Licht von einem Fenster.
Die GGL warnte am 17. September 2026 ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten.

Das gemeinsame Einzahlungslimit von 1.000 € im Monat

Hier wird es für die meisten Leser zum ersten Mal spürbar. Nach § 6c Abs. 1 GlüStV gilt ein Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat — und zwar über alle Anbieter hinweg, nicht pro Anbieter. Durchgesetzt wird das über die LUGAS Limitdatei. Das heißt: wer bei einem neuen Buchmacher einzahlt, verbraucht damit nicht dessen eigenes Budget, sondern das gemeinsame.

Eine Erhöhung ist möglich, aber nicht auf Zuruf. Ein Anbieter, dessen Erlaubnis es vorsieht, darf einem einzelnen Spieler ein höheres Limit einräumen — bis 10.000 €, und 10.000 bis 30.000 € für höchstens 1 % seiner aktiven Spieler. Voraussetzung ist ein nachprüfbarer Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit; eine Selbstauskunft genügt nicht. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen. Diese Asymmetrie ist Absicht, und sie ist der einzige Teil des Mechanismus, der einem Spieler wirklich nützt: runter geht immer, rauf dauert.

Neben dem Limit steht das Verbot des Parallelspiels nach § 6h GlüStV, überwacht durch die Aktivitätsdatei. Wer meint, er könne sein Monatsbudget über drei Anbieter strecken, irrt: das gemeinsame Limit zieht quer über alle.

Sperrdatei, Panikbutton und wo der Spieler Hilfe findet

OASIS ist das bundesweite Spielersperrsystem nach §§ 8, 8a GlüStV. Der Anbieter fragt es bei der Registrierung und beim Login ab. Wer sich sperren lässt und dabei einen Zeitraum nennt, ist mindestens drei Monate gesperrt; nennt er keinen, mindestens ein Jahr. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 Satz 1 löst dagegen eine sofortige 24-stündige Sperre aus — für den Moment gedacht, in dem jemand merkt, dass er gerade dabei ist, zu viel zu tun.

Der entscheidende Punkt liegt außerhalb der Liste. Websites ohne deutsche Erlaubnis sind an OASIS und LUGAS nicht angeschlossen. Wer sich dort sperren lassen will, muss dem Betreiber vertrauen. Und ein Sperreintrag, der die Aufsichtsbehörde nicht erreicht, schützt niemanden außer dem Betreiber, der ihn einträgt. Das ist der teuerste Unterschied zwischen zwei Angeboten, die auf dem Bildschirm gleich aussehen.

Bonus und Gratiswette: was die Umsatzbedingungen den Spieler kosten

„Gratiswette“, „Neukundenbonus“, „ohne Einzahlung“ — die Wörter sind in Deutschland nicht reguliert, und deshalb ist die Bandbreite dessen, was dahintersteht, so groß. Der GlüStV enthält keine Klausel, die die Höhe eines Sportwettenbonus festlegt oder begrenzt. Beträge, Umsatzbedingungen und Mindestquoten kommen ausschließlich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Für den Leser bedeutet das: den Bonus nicht vergleichen, sondern die Bedingungen darunter vergleichen.

Umsatzbedingungen und was „Umsatz“ hier heißt

Eine Umsatzbedingung ist die schlichteste Idee im ganzen Bonusgeschäft und die am häufigsten überlesene: der Betrag des Bonus — bei manchen Angeboten der von Bonus plus Einzahlung — muss erst einmal in Wetten umgesetzt werden, bevor daraus Geld wird. Strengere Bedingungen zählen dabei nur Wetten ab einer bestimmten Mindestquote; klein gerechnet heißt das, dass Wetten auf klare Favoriten nicht mitzählen. Eine Mindestquote von 1,75 oder darüber ist in diesem Markt die Größenordnung, die zu prüfen ist, weil jede einzelne Wette darunter nichts zum Umsatz beiträgt — und damit die Frist frisst, die ohnehin knapp ist.

Zwei Kennzahlen entscheiden deshalb mehr als der Nennbetrag: der Umsatzfaktor und die Frist. Eine Frist, die auf 30 Tage gesetzt ist, bei einem Angebot mit hohem Faktor, ist mathematisch kaum zu halten, wenn jemand nebenbei arbeitet. Der Bonus selbst ist dann nicht zu groß, sondern zu kurz. Und die Kosten stecken nicht im Einsatz, sondern im Markt: die Marge jeder Quote fließt ab, egal wie die Wette ausgeht — mehr dazu im Abschnitt über das Quotenniveau.

Was eine Wette vor dem Durchdrehen des Rads wirklich wert ist

Der scharfe Abschnitt kommt hier. Wird eine Gratiswette mit einem Betrag von 10 € bei einer Quote von 2,00 und einem Quotenschlüssel von 95 % gesetzt, liegt der durchschnittliche Wert nach der Formel Gratiswette × (Quote − 1) ÷ Quote × Quotenschlüssel bei 4,75 €. Der Einsatz der Freiwette wird im Gewinnfall nicht ausgezahlt; nur der Nettogewinn zählt. Aus 10 € werden also im Erwartungswert nicht 10 €, sondern 4,75 €.

Das ist die Übersetzung von „risk-free“ in Geldeinheiten. Der Ausdruck selbst steht in Anführungszeichen, weil er nichts beschreibt: der Einsatz des Neukunden ist bei einem Bonus mit Umsatzbedingung nicht risikofrei, er ist gebunden. Wer die 4,75 € sieht, versteht auch, warum das große gedruckte „100 %“ so wenig über den Wert aussagt.

Ohne Einzahlung heißt nicht ohne Bedingungen

Angebote ohne Einzahlung sind der Teil des Marktes, in dem die Bedingungen am härtesten sind. Der schöne Teil ist wirklich schön: kein Risiko beim Beanspruchen, kein verbrannter Einsatz. Der harte Teil folgt sofort — fast immer eine höhere Umsatzbedingung als bei Angeboten mit Einzahlung und immer eine Deckelung der Gewinne aus der Gratiswette. Der Deckel ist die Zahl, die niemand liest. Wer aus einer Gratiswette ohne Einzahlung 4.000 € gewinnt, während die Bedingungen den Gewinn auf einen Bruchteil davon deckeln, hat nicht weniger verdient, sondern weniger bekommen — und das steht nicht im Werbebanner.

Ob ein Bonus an eine Branche gebunden ist, ob ein vierter Umsatzschritt verlangt wird, ob Wetten unterhalb einer Mindestquote mitzählen: all das sind Klauseln im Kleingedruckten des Betreibers, und keine Aufsicht prüft sie vorab. Deshalb führt die ehrliche Reihenfolge beim Vergleich über die Bedingungen — Umsatzfaktor, Mindestquote, Frist, Einsatzgrenzen — und erst dann über den Nennbetrag in der Anzeige.

Rechtliche Leitplanken, die auch für Werbung gelten

Bewerben darf nur, wer eine Erlaubnis besitzt (§ 5 Abs. 7 GlüStV). Für Sportwetten gibt es keine 06:00-21:00-Uhr-Sperre — die betrifft virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele, nicht den Sportwettenmarkt. Für Sportwetten gilt anderes: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung im selben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung, die sich nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz bemisst (§ 5 Abs. 3 und 6 GlüStV). Warum das für einen Bonusvergleich relevant ist: eine Vergütung, die am Umsatz des Spielers hängt, schafft einen Anreiz, den Umsatz zu erhöhen. Die Aufsicht hat diesen Anreiz für lizenzierte Veranstalter abgeschaltet.

Zahlungen: eigene Konten, fünf Werktage und der Grund fürs Krypto-Verbot

Wer bei einem lizenzierten neuen Anbieter einzahlt, zahlt von einem Zahlungskonto auf seinen eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut. Das ist die Regel des § 6b Abs. 4 GlüStV, und sie ist der Mechanismus, der Krypto und anonyme Prepaid-Mittel aus dem lizenzierten deutschen Sportwettenmarkt heraushält. Es ist nicht eine einzelne Vorschrift, die Krypto verbietet — es ist die Eigenschaft von Krypto, kein kontoaufweisendes Zahlungsmittel zu sein.

Wer wissen will, ob ein Anbieter eine bestimmte Zahlungsmethode anbietet, klärt das nicht auf der Startseite, sondern in dessen eigenen Bedingungen. Kein Gesetz verordnet einem Veranstalter eine bestimmte Methode. PayPal, Kreditkarte, Zahlungsdienstleister — was ein neuer Buchmacher annimmt, ist seine eigene Entscheidung, und nur seine eigenen Bedingungen sagen es verbindlich.

Wie lange eine Auszahlung dauern darf

Hier gibt es eine gesetzliche Grenze, und sie ist praktischer als jede Geschwindigkeitsangabe in einem Testbericht. Auf einem insolvenzgeschützten Konto gehalten, steht dem Spieler das Guthaben bei Kontoschließung nach § 6b Abs. 6 und 7 GlüStV innerhalb von fünf Werktagen und ohne Gebühren zu. Die Gelder liegen treuhänderisch und damit außerhalb der Bilanz des Anbieters — fällt der Betreiber, fällt nicht das Guthaben. Das ist die eine Zahl im Zahlungskapitel, die aus der Erlaubnis kommt und nicht aus der Werbung.

Anzumerken bleibt, wann ausgezahlt wird: erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses. Ein Livewettschein, der zwanzig Minuten vor Schluss offensichtlich gewonnen ist, ist zwanzig Minuten vor Schluss noch kein Guthaben. Das irritiert viele Neueinsteiger, hat aber seinen Grund — es schließt aus, dass ein Ausgang nachträglich in Frage steht, während das Geld schon weg ist.

Der Zahlungsunterschied, der sich erst zeigt, wenn es schiefgeht

Bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis fehlt der gesamte Apparat: keine OASIS-Anbindung, keine LUGAS-Anbindung, kein insolvenzgeschütztes Treuhandkonto nach deutschem Recht, kein deutscher Rechtsweg. Was bleibt, ist eine Vertragsbeziehung nach dem Recht eines anderen Staates — und eine Auszahlung, die niemand mit einer Aufsichtsbehörde erzwingen kann. Dass ein Ableger in Curaçao, Anjouan oder Malta eine Erlaubnis hat, spielt für Deutschland keine Rolle.

Neue Wettanbieter: wann ein Markteintritt zählt und wann er nur wie einer aussieht

Ein Markteintritt in Deutschland ist ein datiertes Ereignis. Das Datum steht auf der Whitelist, es steht im Impressum oder in den Nutzungsbedingungen, und es ist der einzige verlässliche Anker dafür, ob eine Marke wirklich neu ist oder nur neu aussieht. Drei Muster tauchen dabei immer wieder auf — und jedes hat ein anderes Risiko für den Spieler.

Das erste Muster ist die neue Marke unter bekannter Betreibergesellschaft. LeoVegas ist das Lehrbeispiel: Die LeoVegas Group gab am 29. November 2024 den Start ihres Sportwettenangebots auf der deutschen Marke Leovegas.de bekannt, zusätzlich zu den dort bereits angebotenen virtuellen Automatenspielen; das Angebot ist in allen 16 Bundesländern verfügbar. Der Whitelist-Eintrag folgt eine Woche früher, mit einer Erlaubnis für Sportwetten seit dem 21. Oktober 2024. Neu ist hier nicht das Unternehmen, neu ist die Sparte.

Das zweite Muster ist der neue Markenname auf einer bereits erlaubten Struktur. Die Marke Wettarena wird laut den Nutzungsbedingungen von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema auf Malta angeboten. Dieselbe Gesellschaft betreibt unter Bet3000.de ein Sportwettenangebot mit Erstdatum 22. April 2026. Zwei Domains, ein Halter, zwei Daten — wer nur den Markennamen liest, sieht zwei Neustarts, wo einer steht und einer der Erlaubnisverwaltung folgt.

Das dritte Muster ist der späte nationale Auftritt einer etablierten internationalen Marke. NEO.bet ist der Fall, bei dem die Firmengeschichte am weitesten zurückreicht: Betreiberin ist die Greenvest Betting Limited, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022. Die Marke sieht neu aus; das Erlaubnisdatum ist von der ersten Welle.

Wichtig für die Einordnung ist dabei der Unterschied zwischen Sporterlaubnis und den anderen Erlaubnissen desselben Halters. Nur die Domain, die unter der Sporterlaubnis geführt ist, veranstaltet Sportwetten. Ob ein Halter daneben virtuelle Automatenspiele, Poker oder Casinospiele anbieten darf, sagt über sein Sportwettenangebot nichts. Die beiden sind getrennte Erlaubnisse mit getrennten Regeln.

Wer also prüft, ob eine Marke neu am Markt ist, sollte nicht das Werbebild lesen, sondern das Erlaubnisdatum. Ein Erstdatum von 2020 oder 2021 kennzeichnet die erste Lizenzierungswelle in Deutschland. Ein Erstdatum von 2023 oder 2024 kennzeichnet einen echten Neuzugang. Ein Erstdatum von 2026 kennzeichnet eine Domain, die gerade erst dazugekommen ist. Nur der dritte Fall ist ein Markteintritt im eigentlichen Sinn.

Die zehn neuen Wettanbieter im Vergleich: Whitelist-Status, Betreibergesellschaft und Erlaubnisdatum

Die folgenden zehn Marken sind die deutschen Sportwetten-Anbieter, deren Domain auf der Whitelist in der Fassung vom 2. Oktober 2026 steht. Die Liste folgt einer sachlichen Reihenfolge und keiner Empfehlung; die Erlaubnisdaten stammen aus der Whitelist, die Betreibergesellschaften ebenso.

Marke Whitelist-Status und Betreiberin Sporterlaubnis seit
AdmiralBet GGL-Whitelist, Greentube Betting Malta Limited 09.10.2020, Folgeerlaubnisse 13.12.2022 und 29.07.2024
bet365 GGL-Whitelist, Hillside (Europe) ENC 09.10.2020, Folgeerlaubnis 27.12.2022
Tipico GGL-Whitelist, Tipico Co. Limited 09.10.2020, Folgeerlaubnis 09.12.2022
Tiptorro GGL-Whitelist, Torro Tec Limited 30.06.2021, Folgeerlaubnis 27.12.2022
NEO.bet GGL-Whitelist, Greenvest Betting Limited 09.10.2020, Folgeerlaubnis 22.12.2022
Interwetten GGL-Whitelist, Interwetten Gaming Limited 02.11.2020, Folgeerlaubnis 27.12.2022
ODDSET GGL-Whitelist, Oddset Sportwetten GmbH 18.11.2020, Folgeerlaubnis 15.12.2022
Betway GGL-Whitelist, Betway Limited 09.03.2021, Folgeerlaubnis 23.12.2022
bpremium GGL-Whitelist, Ladbrokes (Deutschland) Limited 09.10.2020, Folgeerlaubnis 21.12.2022
Wettarena GGL-Whitelist, I.B.C. Sportsbetting Limited 09.10.2020, Folgeerlaubnis 15.12.2022

Was die Tabelle nicht verrät, ist die Zahl daneben. Eine Sporterlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 GlüStV fünf Jahre. Die Whitelist zeigt nur das Erteilungsdatum, nie ein Enddatum. Wer also aus einem Erstdatum von 2020 auf ein bevorstehendes Auslaufen schließt, rechnet mit einer Verlängerung, die wahrscheinlich kommt — die meisten Marken tragen bereits eine Folgeerlaubnis aus dem Dezember 2022. Und trotzdem ist das Erstdatum die interessantere Zahl von beiden: es trennt die erste Lizenzierungswelle von den späteren Neuzugängen.

Eine zweite Lücke ist die Quote. Für keinen der zehn Anbieter und für kein einzelnes Marktsegment liegt eine datierte Quotenaufnahme vor, aus der sich ein Quotenschlüssel oder eine Marge berechnen ließe. Eine Zahl an dieser Stelle wäre erfunden, deshalb steht hier keine. Wer das Quotenniveau vergleichen will, liest die Quoten des konkreten Marktes selbst — Top-Ligen und unterklassige Wettbewerbe liegen in ihrer Marge oft weiter auseinander als zwei Anbieter derselben Klasse.

Ein dritter Punkt, der schnell übersehen wird: die Whitelist umfasst 30 Einträge, davon 27 Halter mit Sporterlaubnis — zwei davon auch mit Pferdewetten — und drei Halter ausschließlich mit Pferdewetten. Jede eingetragene Domain endet auf .de, aber eine .de-Domain beweist allein nichts. Ein deutscher Domainname lässt sich von überall anmelden; die Erlaubnis kommt von der Behörde, nicht von der Vergabestelle.

Worauf es bei einem neuen Wettanbieter in Deutschland ankommt

Die Kernfrage hinter jeder Suche nach neuen Wettanbietern ist nicht, welcher am neuesten ist, sondern welcher überhaupt zu den Regeln gehört. Deshalb hier die Kriterien in der Reihenfolge, in der sie geprüft werden sollten, bevor überhaupt ein Konto entsteht.

Der Whitelist-Eintrag steht an erster Stelle, weil er alles andere bedingt. Alles Weitere entscheidet erst danach, und ohne diesen Eintrag sind OASIS, LUGAS, das gemeinsame Einzahlungslimit, das insolvenzgeschützte Treuhandkonto und der deutsche Rechtsweg nicht Teil des Angebots. Ein Eintrag auf der Whitelist ist keine Empfehlung, aber er ist die Grenze zwischen einem regulierten Geschäft und einem Geschäft ohne Erlaubnis.

Zweitens zählt, welche Wette überhaupt erlaubt ist. Erlaubt sind Festquotenwetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon sowie auf Vorfälle darin, als Einzel- oder Kombinationswette (§ 21 Abs. 1 GlüStV) — und nur Wettarten, die die GGL im Sportwettprogramm zugelassen hat (§ 21 Abs. 5). Livewetten sind nach § 21 Abs. 4 in einem laufenden Ereignis nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder einen ähnlichen Bestandteil in Sportarten erlaubt, in denen solche Ereignisse selten sind. Das nächste Tor im Fußball ist erlaubt, der nächste Satz im Tennis auch; der nächste Punkt im Tennis und der nächste Korb im Basketball sind es nicht. Deshalb fehlen diese Livewetten bei lizenzierten Anbietern — nicht, weil deren Technik nicht reicht, sondern weil die Erlaubnis dort endet.

Ausgeschlossen sind Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure beteiligt sind — nach der Praxis der GGL zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurbereich —, außerdem manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung (§ 21 Abs. 1a). Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind nicht zulässig. Und E-Sport: die GGL stellt fest, dass Wetten auf E-Sport nicht möglich sind, weil E-Sport nicht als Sport anerkannt ist. Ein lizenziertes E-Sport-Wetten gibt es in Deutschland nicht — wer entsprechende Angebote auf einer deutschen Seite sieht, sollte die Erlaubnis dieser Seite prüfen.

Drittens die Auszahlungspraxis. Ausgezahlt wird erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses. Cash Out ist gesetzlich nicht geregelt; die GGL hat dazu keine Regel, also ist es eine Funktion des jeweiligen Anbieters, und wer sie nutzt, schließt mit dem Anbieter einen eigenen Vertrag über die vorzeitige Beendigung der Wette — ein Vertrag, der nicht der Erlaubnis unterliegt, sondern den Bedingungen des Anbieters.

Viertens die Zahlungswege und die Steuer, und die Steuer ist das am leichtesten missverstandene Element des ganzen Systems. Die Sportwettensteuer beträgt nach §§ 16-25 RennwLottG 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz, der bezahlt wird, abzüglich der Steuer selbst“ (§§ 17, 18). Umgerechnet auf den eingezahlten Betrag sind das rund 5,03 % (5,3 / 105,3). Die Steuer schuldet der Veranstalter der Wette, nicht der Spieler (§ 19). „5,3 % auf den Einsatz abzüglich der Steuer (rund 5 % des eingezahlten Betrags)“ zu schreiben, wäre präziser. Ob und wie ein Anbieter die Steuer in seine Quoten einkalkuliert, ist allein dessen Entscheidung und steht nur in seinen eigenen Bedingungen. Und sie gilt auch für Anbieter ohne Erlaubnis: eine gezahlte Sportwettensteuer ist kein Nachweis für eine Erlaubnis.

Rechtliche Rahmenbedingungen: Erlaubnis, Sperrdatei und was für Anbieter ohne Lizenz gilt

Die Rechtslage in Deutschland ist ungewöhnlich klar formuliert, und genau deshalb ist sie an wenigen Stellen so unbequem. Zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale) unter dem GlüStV 2021, in Kraft seit dem 1. Juli 2021. Sie erteilt die bundesweite Erlaubnis zum Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten im Internet (§ 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1 GlüStV), sie beaufsichtigt und sie verhängt Bußgelder (§ 28a). Die Steuer ist Sache des Finanzamts, nicht der GGL — eine Unterscheidung, die in Kommentaren oft verwischt wird.

Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist der einzige Test einer Erlaubnis. Ein Name, ein Logo, ein .de-Domainname, eine Steuernummer, ein Gütesiegel: alles kein Nachweis. Nur der Eintrag zählt.

Wer ohne deutsche Erlaubnis Sportwetten für Personen in Deutschland anbietet, betreibt unerlaubtes Glücksspiel (§ 4 Abs. 1 GlüStV). Eine Erlaubnis aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat für Deutschland keine Bedeutung. Die GGL warnte am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten. Die Aufsicht verfügt über Untersagungsverfügungen, Zahlungsblockaden und Netzsperren (§ 9 GlüStV) — und über Bußgelder. Allein das Betreiben unerlaubten Glücksspiels ist nach § 284 StGB strafbar, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe; die Werbung dafür nach § 285 StGB mit bis zu einem Jahr. Die Teilnahme eines einzelnen Spielers ist nach § 285 StGB ebenfalls mit Strafe bedroht, bis zu sechs Monate oder Geldstrafe. Eine Verfolgung einzelner Spieler ist nicht belegt, und es wäre unseriös, daraus entweder eine Freigabe oder eine Drohung zu machen.

Zivilrechtlich ist die Lage in Bewegung. Der Bundesgerichtshof legte dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; der Kläger verlangt von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. In seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 hält EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou es in der Rechtssache C-530/24 (Tipico) grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten — mit einer Ausnahme: Behörden haben zugesichert, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Wer verloren hat, sollte daraus keinen Anspruch ableiten. Aus einer Vorlagefrage und einem Schlussantrag entsteht keine Rückzahlungspflicht; eine Entscheidung ist etwas anderes als ein Schlussantrag.

Daraus ergibt sich die einzige ehrliche Bilanz dieses Kapitels. Ohne Erlaubnis: keine Erlaubnis, keine OASIS- oder LUGAS-Anbindung, kein deutscher Rechtsweg — dafür möglicherweise höhere Limits. Mit Whitelist: Rechtssicherheit und Spielerschutz — dafür 1.000 € Einzahlungslimit als Standard, eingeschränkte Livewetten, vollständige Verifizierung und Zahlungen nur vom eigenen Konto. Beide Spalten haben Kosten. Die Frage ist, welche ein Leser tragen will.

Die Anbieter im Einzelnen

Die folgenden zehn Marken bilden die Auswahl dieses Vergleichs. Bei jeder steht, was sie im Vergleich unterscheidet, und am Ende eine Einschätzung — keine Empfehlung, eine Bewertung.

AdmiralBet: zwei Sport-Erlaubnisrunden und eine separate Casino-Erlaubnis

Für Admiralbet.de ist auf der Whitelist der GGL die Greentube Betting Malta Limited als Betreiberin geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und Folgeerlaubnissen vom 13.12.2022 und 29.07.2024. Diese zweite Folgeerlaubnis ist bemerkenswert: nur wenige der zehn Marken tragen drei Daten in ihrer Sporterlaubnis. Für virtuelle Automatenspiele auf slots.admiralbet.de besteht eine Erlaubnis seit dem 28.09.2022 — eine andere Erlaubnis mit anderen Regeln, die über das Sportwettenangebot nichts aussagt.

Zwei Erlaubnisrunden innerhalb von vier Jahren sind ein Signal für behördliche Routine. Wer einmal durch die Verlängerung kommt und dann noch einmal, hält die Auflagen offenbar ein, denn eine Folgeerlaubnis wird nicht automatisch erteilt. Der Casino-Zweig daneben ändert daran nichts; er gehört nur nicht in dieselbe Zeile.

Das Entscheidende an AdmiralBet ist die getrennte Erlaubnisarchitektur: Sport und virtuelles Automatenspiel liegen auf verschiedenen Domains und verschiedenen Erlaubnissen. Wer auf slots.admiralbet.de spielt, spielt nicht unter der Sporterlaubnis — und wer das verwechselt, verwechselt 1.000 € Einzahlungslimit mit Casino-Regeln.

bet365: der Betreibername, der vom Domainnamen abweicht

Für Bet365.de führt die Whitelist der GGL die Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex auf Malta. Der Domainname ist bet365; der Halter heißt anders. Fast alle deutschen Sportwettenseiten halten es so, und der Grund ist einfach: der Markenname soll auffallen, die Erlaubnis gilt der Gesellschaft.

Das ist genau der Punkt, an dem eine Erlaubnisprüfung in die Irre läuft. Wer den Firmennamen sucht, den er auf dem Bildschirm liest, findet ihn nicht in der Liste — und schließt daraus, dass etwas nicht stimmt. Umgekehrt wird es gefährlicher: ein unbekannter Anbieter, der behauptet, sein Halter stehe auf der Whitelist, behauptet damit noch keinen Eintrag für seine eigene Domain. Die Whitelist führt Domains, nicht Behauptungen, und jede eingetragene Domain endet auf .de.

Tipico: mitgefangen in einem Verfahren, das Grundsatzfragen klärt

Für Tipico.de steht auf der Whitelist der GGL die Tipico Co. Limited, mit Erstdatum 09.10.2020 und Folgeerlaubnis vom 09.12.2022. Die Gesellschaft hat ihren Sitz im Portomaso Business Tower in San Ġiljan auf Malta und wurde 2004 von Oliver Voigt, Dieter Pawlik und Mladen Pavlovic gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Wolfgang Kuentzle gegründet.

Tipico ist in diesem Vergleich die Marke mit dem längsten Vorlauf — und zugleich die einzige, die im Zentrum der offenen Rechtsfrage steht. Der Kläger, dessen Fall über den Bundesgerichtshof zum EuGH gegangen ist, verlangt mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Das betrifft die Zeit vor der Erlaubnis und damit einen anderen Zustand als heute.

Wer heute bei einem Whitelist-Anbieter spielt, spielt in einem regulierten Rahmen. Die aufgeworfene Frage betrifft die Vergangenheit des Marktes, nicht die Gegenwart eines Whitelist-Eintrags. Dass Tipico in dem Verfahren als Beklagter steht, sagt über sein heutiges Sportwettenangebot nichts — und es zu einem Argument gegen den Anbieter zu machen, wäre schief, weil der Klageweg genau denen offensteht, die vor der Regulierung gespielt haben. Wer nach 2021 gespielt hat, ist nicht der Kläger dieses Verfahrens.

Tiptorro: die App als Marke, die Zulassung im App Store

Für Tiptorro.de führt die Whitelist die Torro Tec Limited mit Erstdatum 30.06.2021 und Folgeerlaubnis vom 27.12.2022. Die Tiptorro-App wird im App Store von derselben Torro Tec Limited mit Sitz auf Malta angeboten; diese beschreibt sich dort als behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.

Bemerkenswert ist hier der Prüfort. Die Zulassung eines Anbieters über dessen eigenen App-Store-Eintrag zu belegen, ist ein Bekenntnis zur Marke — denn die Marke ist die App. Für einen Leser, der überwiegend mobil wettet, ist das kein Nachteil. Aber es heißt auch: wer prüfen will, muss prüfen, ob der Eintrag im Store zur Whitelist passt, und nicht, ob die Beschreibung sich glaubhaft liest.

Tiptorro ist damit die klarste Antwort auf die naheliegende Frage, was bei einem Anbieter ohne Webauftritt oder mit schmaler Website zu tun ist. Die Whitelist führt die Domain Tiptorro.de, die Marke tritt als App auf, und beide gehören zum selben Halter. Ein Erlaubnisdatum von 2021 ordnet die Marke in die zweite Lizenzierungswelle ein.

NEO.bet: ein Name für ein neues Angebot, ein Datum aus 2020

Für NEO.bet ist auf der Whitelist der GGL die Greenvest Betting Limited als Betreiberin geführt; die Sporterlaubnis besteht seit dem 09.10.2020, ergänzt durch eine Folgeerlaubnis vom 22.12.2022. Der Name klingt nach einem neuen Marktteilnehmer; das Erstdatum sagt etwas anderes.

Das ist der Wechselwirkungsfall dieses Vergleichs. Wer nach neuen Anbietern sucht, sortiert nach dem, was er sieht, und NEO.bet sieht neu aus. Die Whitelist zeigt dagegen ein Erstdatum aus der allerersten Lizenzierungswelle, dazu nur eine einzige Folgeerlaubnis. Ein Markteintritt ist das nicht — es ist ein Markenauftritt.

Für die Auswahlentscheidung hilft gerade das. Ein Datum von 2020 heißt: der Halter hat die ersten Regulierungsjahre unter deutscher Aufsicht durchgestanden. Eine Erlaubnis dieser Generation ist erfahrungsgemäß stabiler als ihre Optik.

Interwetten: maltesischer Halter, schleswig-holsteinische Vorgeschichte

Für Interwetten.de führt die Whitelist die Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Tigne’ Point, Sliema auf Malta. Die Sportwetten-Erlaubnis auf der Liste läuft seit dem 02.11.2020 mit Folgeerlaubnis vom 27.12.2022. Daneben steht eine ältere, landesspezifische Geschichte: Die Interwetten Gaming Ltd. darf seit Dezember 2012 in Schleswig-Holstein Sportwetten anbieten; die Erlaubnis für Casinospiele in Schleswig-Holstein erteilte das dortige Innenministerium im Januar 2013.

Diese Vorgeschichte ist der interessanteste Punkt an Interwetten, und sie ist eine Einordnungshilfe. Wer seit 2012 in einem Bundesland legal Sportwetten anbietet, war bereits vor dem GlüStV 2021 im Markt und kennt die Auflagen aus einer Zeit, in der es noch keinen bundesweiten Rahmen gab. Für einen Leser, dem Kontinuität wichtig ist, ist das ein Plus.

Wichtig bleibt die Trennung: die Casinogeschichte aus Schleswig-Holstein ist kein Bestandteil der heutigen Sporterlaubnis auf der Whitelist. Zwei Erlaubnisse, zwei Regelwerke.

ODDSET: die staatliche Wurzel und ein Aufsichtssitz in Halle

Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilte der ODDSET Sportwetten GmbH mit Bescheid vom 15.12.2022 die Erlaubnis für Sportwetten im Internet und im stationären Vertrieb. Aufsichtsbehörde ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, Hansering 15, 06108 Halle (Saale). Auf der Whitelist steht die Sporterlaubnis mit Erstdatum 18.11.2020.

ODDSET ist der Anbieter mit der ältesten Wurzel im deutschen Wettmarkt, und das zeigt sich an einem Detail: als einer von wenigen betreibt er Sportwetten auch stationär. Das ist keine Kleinigkeit. Ein Anbieter mit Ladengeschäft braucht Personal, Registrierkassen und eine Aufsicht, die beide Kanäle gleich behandelt — wer vor Ort einen Wettschein ausfüllt, füllt heute denselben aus, der auch online gilt.

Ein Datum von 2020 auf der Whitelist und ein Bescheid von 2022 ergeben zusammen das Bild einer Marke, die die zweite Runde der Erlaubnisverwaltung komplett mitgenommen hat. Wer Wert auf eine vertraute Marke legt, findet hier die längste Historie.

Betway: Sport seit 2021, Casino-Erlaubnis mit Datum von 2026

Für Betway.de ist auf der Whitelist der GGL die Betway Limited als Betreiberin geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.03.2021, einer Folgeerlaubnis vom 23.12.2022 und einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 02.10.2026. Betway erhielt am 9. März 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt eine Erlaubnis für Online-Sportwetten, die das Angebot an Kunden in ganz Deutschland erlaubt; Geschäftsführer Anthony Werkman bestätigte die Erlaubnis in einer Mitteilung vom 10. März 2021.

Betway ist der Fall, an dem sich die Datumslogik am besten zeigen lässt. Die Sporterlaubnis ist von 2021, die Casino-Erlaubnis vom 02.10.2026 — dieselbe Marke, zwei Daten, fünf Jahre dazwischen. Wer beide Zeilen addiert, hält 2026 für das Sportdatum und liegt falsch.

Genau diese Verwechslung passiert in Kommentaren ständig, und sie hat eine praktische Folge: Wer für sein Sportwettenkonto prüft, muss das Sportdatum lesen. Die Casino-Erlaubnis nützt bei einer Sportwette nichts und schadet auch nicht — sie gehört nur nicht in die Zeile.

bpremium: ein Halter mit maltesischer Registernummer

Die Ladbrokes (Deutschland) Ltd, Betreiberin von Bpremium.de, hat ihren Sitz in Unit 6, St Business Centre, 120 The Strand, Gzira auf Malta, und ist unter der Registernummer C92799 geführt; die Nutzungsbedingungen tragen die Fassung vom 3. April 2023. Auf der Whitelist steht die Sporterlaubnis mit Erstdatum 09.10.2020 und Folgeerlaubnis vom 21.12.2022.

Eine offengelegte Registernummer ist eine Kleinigkeit mit Signalwirkung. Bei den meisten Anbietern findet sich in den Nutzungsbedingungen nur ein Firmenname, manchmal mit einer Domain. Hier steht eine konkrete Nummer im maltesischen Handelsregister — nachprüfbar, nicht nur behauptet.

Der Markenname führt in die Irre. Wer bpremium liest, sieht eine der älteren deutschen Wettmarken unter neuem Namen; der Halter trägt den Namen eines ganz anderen Unternehmens, als das die Marke vermuten lässt. Für die Erlaubnis ist das ohne Bedeutung. Ein Erstdatum von 2020 ordnet bpremium in die erste Lizenzierungswelle ein.

Wettarena: eine Marke, zwei Domains, ein Halter

Die Marke Wettarena wird laut den Nutzungsbedingungen von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema auf Malta angeboten. Auf der Whitelist steht die Sporterlaubnis für Wettarena.de mit Erstdatum 09.10.2020 und Folgeerlaubnis vom 15.12.2022. Dieselbe Gesellschaft ist dort als Veranstalterin der Sportwetten unter Bet3000.de geführt, mit Erstdatum 22. April 2026.

Damit trägt Wettarena in diesem Vergleich das jüngste Datum — unter derselben Betreiberin, die seit 2020 lizenziert ist. Das ist die interessanteste Konstellation der Liste: ein Markteintritt und eine Erlaubnisverwaltung liegen Seite an Seiten, und der Halter ist derselbe.

Wer diese Kombination versteht, kann eine Marke besser einschätzen als jeder Leser eines Werbebanners. Die Marke ist unbekannt; hinter ihr steht eine Gesellschaft, die in Deutschland seit 2020 Sportwetten veranstaltet.

Wo sich Spielerinnen und Spieler bei Problemen hinwenden können

Der Wegweiser, wenn etwas klemmt. Zuerst der Betreiber selbst, über dessen Kundendienst und dessen Beschwerdeweg; erst danach wird es förmlich. Führt der Weg nicht zum Ziel, ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale) die Aufsichtsbehörde, an die sich Beschwerden über einen lizenzierten Veranstalter richten können. Das ist ein Vorteil, den nur der Whitelist-Eintrag eröffnet: eine Stelle, die dem Anbieter gegenüber weisungsbefugt ist. Bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis gibt es diese Stelle nicht.

Beim Spielerschutz trägt jeder Betreiber eigene Hilfsangebote und Verweise auf die gesetzlichen Werkzeuge. Die kostenlose Beratung für Betroffene bietet in Deutschland die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter ihrer Rufnummer an, und die Kontaktadresse steht auf der Seite des jeweiligen Anbieters im Spielerschutzbereich. Wer eine Kostenfrage mit dem Finanzamt klären möchte — etwa ob Gewinne aus privat abgeschlossenen Sportwetten steuerpflichtig sind —, bekommt dazu von der Aufsicht keine Auskunft, sondern muss das Steuerbüro fragen. Die Behörde in Halle, das Finanzamt und der Anbieter sind drei verschiedene Adressen für drei verschiedene Fragen.

Häufige Fragen zu neuen Wettanbietern in Deutschland

Woran merkt man, ob ein neuer Anbieter wirklich eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis hat?

Am Whitelist-Eintrag der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, und nur dort. Eine .de-Domain, ein Markenname oder ein Steuerhinweis belegen nichts. Wichtig: Der Eintrag gilt für eine konkrete Domain, nicht für eine Marke oder eine Behauptung im Werbetext.

Was passiert, wenn ein neuer Anbieter nicht auf der Whitelist der Aufsicht steht?

Dann fehlen gleich mehrere Schutzmechanismen auf einmal: keine Anbindung an die Sperrdatei OASIS, keine Teilnahme an der Limitdatei LUGAS, kein insolvenzgeschütztes Treuhandkonto nach § 6b GlüStV und kein deutscher Aufsichts- oder Klageweg. Eine Erlaubnis aus einem anderen Land ersetzt davon nichts.

Welche Rolle spielen OASIS und das gemeinsame Einzahlungslimit von 1.000 € im Monat?

OASIS ist das bundesweite Sperrsystem, das bei Registrierung und Login abgefragt wird. Das Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat gilt über alle Anbieter hinweg und wird über die LUGAS-Limitdatei kontrolliert. Eine Erhöhung verlangt einen Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Warum steht bei der Sportwettensteuer von 5,3 % keine Quote in der Rechnung?

Die Steuer wird nach §§ 17, 18 RennwLottG auf den Einsatz abzüglich der Steuer selbst erhoben und entspricht rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Die Steuer schuldet der Veranstalter. Ob er sie über die Quoten weitergibt, entscheidet er selbst und regelt das in seinen eigenen Bedingungen.

Warum sind Krypto und anonyme Zahlungsmittel bei lizenzierten Anbietern ausgeschlossen?

§ 6b Abs. 4 GlüStV verlangt Einzahlungen von einem eigenen Zahlungskonto bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut. Anonyme Zahlungsmittel erfüllen das gerade nicht, weil sich kein Konto zuordnen lässt. Deshalb fehlen Krypto und anonymes Prepaid auf jeder Whitelist-Seite.

Was ist bei einem Willkommensbonus die wichtigste Zahl im Kleingedruckten?

Nicht der Nennbetrag, sondern der Umsatzfaktor samt Mindestquote und Frist. Der Umsatz entscheidet, wie oft der Betrag in Wetten umgesetzt werden muss; die Mindestquote, welche Wetten überhaupt mitzählen; die Frist, wie viel Zeit dafür bleibt. Bei Gratiswetten ohne Einzahlung kommt eine Deckelung der Gewinne hinzu.

Inhalt erstellt vom Team «Basketballwetten online»