Die besten Wettanbieter ohne OASIS Wetten 2026 — warum die Antwort unbequem ausfällt

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only
Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join

Stand: 30. Oktober 2026 · Erlaubnisangaben gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder abgeglichen (Listenstand 2. Oktober 2026)

Ein leerer Wettschein aus Papier liegt neben einem Stift auf einer hölzernen Theke, weiches Licht fällt von der Seite ein.
Die bundesweite OASIS-Sperrdatei umfasste nach der Bilanz 2025 des Regierungspräsidiums Darmstadt etwa 367.000 aktive Spielersperren.

Wer nach Sportwetten ohne OASIS sucht, sucht in Wahrheit zwei verschiedene Dinge, ohne es zu merken. Die eine Person will wetten, ohne in einer Sperrdatei aufzutauchen. Die andere will einfach einen Buchmacher, der schnell auszahlt und nicht bei jeder Auszahlung ein Foto vom Ausweis verlangt — und hat irgendwo gelesen, OASIS sei der Grund für den Papierkram. Beide landen auf denselben Seiten. Nur hat die erste Frage in Deutschland eine unbequeme Antwort und die zweite überhaupt nichts mit OASIS zu tun.

Das Spielersperrsystem wird bei jedem erlaubten Anbieter bei der Registrierung und beim Login abgeglichen. Es gibt keinen legalen Weg daran vorbei, und es gibt auch keinen, den man suchen müsste: Der Anschluss ist für Glücksspielanbieter verpflichtend. Wer eine Seite findet, die OASIS nicht abfragt, hat damit schon den Beweis in der Hand, dass dort niemand mit deutscher Erlaubnis sitzt.

Die Sperrdatei selbst ist keine Nebensache, sondern eines der größten Register, die der deutsche Glücksspielmarkt kennt. Zum Ende des Jahres 2025 umfasste sie rund 367.000 aktive Spielersperren, dazu 9.000 Veranstalter mit etwa 41.000 Betriebsstätten. Über das System liefen im selben Jahr mehr als 5,2 Milliarden Abfragen, im Monat etwa 432 Millionen. Das zuständige Dezernat beim Regierungspräsidium Darmstadt bearbeitete rund 60.000 Sperranträge. Das sind Zahlen aus einer Bilanz, nicht aus einer Marketingbroschüre — und sie erklären, warum dieses Register niemand umgeht, der in Deutschland eine Erlaubnis hält.

Warum OASIS kein Filter ist, den man abwählen kann

Der Bund betreibt dieses Register nicht, das Land Hessen tut es. Geführt wird OASIS vom Regierungspräsidium Darmstadt, und diese Zuständigkeit liegt nach Angabe der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder dauerhaft dort. Der Anschluss ist für Glücksspielanbieter verpflichtend. Wer in Deutschland Sportwetten mit Erlaubnis anbieten will, hängt an diesem System — nicht freiwillig, nicht optional, nicht je nach Geschäftsmodell.

Was da geführt wird, ist ein spielformübergreifendes Instrument. Es dient dem Schutz von Spielenden und der Bekämpfung der Glücksspielsucht, und es trennt nicht zwischen Rubbellos, Automatenspiel und Fußballwette. Wer sich sperren lässt, wird in einer Datenbank geführt, die der Sportwettenanbieter genauso abfragt wie die Spielhalle an der Ecke.

Bei der Registrierung und beim Login läuft dabei ein Abgleich der Spielerdaten gegen diese Sperrdatei. Interwetten etwa schreibt in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass es die Spielerdaten gegen die anbieterübergreifende, deutschlandweite Sperrdatenbank OASIS abgleicht und kein eigenes Sperrsystem betreibt — zur Umsetzung von Spielersperren findet allein OASIS Anwendung. Das ist kein Einzelfall, sondern die Struktur: Ein Anbieter, der sich ein eigenes Sperrsystem daneben hinstellt, hätte damit nichts gewonnen. Die I.B.C. Sportsbetting Limited, Betreiberin von Wettarena, nennt in ihren AGB ebenfalls das Sperrsystem OASIS, verwaltet vom Regierungspräsidium Darmstadt.

Die Abfragen selbst zerfallen in drei Kategorien: Abfragen zu Spielersperren, Abfragen zu Bonus- und Rabattangeboten sowie Abfragen zu Werbung. Das ist ein hübsches Detail mit einem unangenehmen Beigeschmack. Der Bonus, mit dem ein Anbieter auf der Startseite wirbt, geht durch dieselbe Maschine wie die Sperre. Nur damit dem Leser klar ist, wer hier eigentlich kontrolliert wird: nicht er, sondern das Angebot, das ihn anlocken soll.

Wo der Sperreintrag herkommt

Sperren entstehen nicht nur, weil ein Anbieter jemanden ausschließt. Spielerinnen und Spieler können Eintragung, Aufhebung oder Auskunft zu einer OASIS-Sperre selbst online beantragen. Der digitale Antrag verlangt ein BundID-Nutzerkonto und die Online-Ausweisfunktion — ein Hürdenlauf, der in den vergangenen Jahren über die 60.000 bearbeiteten Anträge mitverantwortlich war und zugleich der Grund, warum niemand aus Versehen in dieser Datei landet.

Dahinter steht eine Regel, die man kennen sollte, bevor man sie ausprobiert: Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn die Person einen Zeitraum nennt, sonst mindestens ein Jahr. Das ist keine Beratungspause, das ist ein Vertrag mit sich selbst. Wer die Sperre als Denkpause über das Wochenende versteht, hat die Fristen nicht gelesen.

Die zweite Sperrform läuft ohne den Betroffenen: die Fremdsperre. Angehörige können sie beantragen, und sie hängt an den gleichen Fristen wie die Selbstsperre. Sie ist das einzige Werkzeug im deutschen System, das einem Menschen die Entscheidung abnimmt — und sie funktioniert nur dort, wo der Anbieter an OASIS hängt.

Die Verhältnisse des Registers

Mehr als 360.000 aktive Spielersperren nennt das Regierungspräsidium Darmstadt auf seiner OASIS-Übersichtsseite als aktuell im bundesweit geführten System registrierten Bestand. Die Bilanzzahlen für 2025 liegen mit rund 367.000 etwas darüber — Momentaufnahmen eines Bestands, der sich bewegt.

Rechnet man die mehr als 5,2 Milliarden Abfragen des Jahres 2025 auf die Sperren um, kommen auf jede aktive Sperre mehrere Tausend Prüfungen pro Jahr. Jede einzelne davon ist der Versuch, genau eine Person an genau einer Stelle aufzuhalten. Wer glaubt, OASIS sei ein Formular, das man am Rand des Wettmarkts abhakt, hat die Mengenverhältnisse nicht gesehen.

Der Panikknopf

Für den Fall, dass die Sperre zu langsam kommt, gibt es ein Werkzeug, das schneller ist als jeder Antrag: Der Panikknopf nach § 6i Abs. 3 des Glücksspielstaatsvertrags löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus. Nicht drei Monate, nicht ein Jahr — ein Tag, sofort, ohne Formular, ohne BundID, ohne Wartezeit.

Das ist die richtige Notbremse zur richtigen Zeit, und ein schlechter Ersatz für eine Sperre. Wer den Knopf drückt, hat einen Tag gewonnen. Wer ihn am Tag danach nicht in eine reguläre Sperre verwandelt, hat genau einen Tag gewonnen.

Grundlage: was eine Erlaubnis in Deutschland bedeutet

Zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale), kurz GGL. Sie arbeitet auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrags 2021, in Kraft seit dem 1. Juli 2021. Sie erteilt die bundesweite Erlaubnis, Sportwetten im Internet zu veranstalten und zu vermitteln (§ 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1 GlüStV), und sie beaufsichtigt und ahndet (§ 28a). Steuern zieht sie nicht ein, das ist Sache der Finanzämter.

Ein Fußball liegt auf dem Anstoßpunkt eines leeren Rasenplatzes, im Hintergrund steht ein Stadion unter Flutlicht in der Dämmerung.
Im Jahr 2025 liefen mehr als 5,2 Milliarden Abfragen über das Spielersperrsystem OASIS, im Schnitt etwa 432 Millionen pro Monat.

Der einzige belastbare Prüfstein für eine Erlaubnis ist die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV. Der maßgebliche Listenstand vom 2. Oktober 2026 enthält 30 Einträge: 27 Inhaber mit einer Sportwetten-Erlaubnis, davon zwei zusätzlich mit Pferdewetten, und drei Inhaber ausschließlich für Pferdewetten. Alle dort geführten Domains sind .de-Domains — was allein nichts beweist, denn eine .de-Adresse bekommt jeder, der sie kauft, und ein Anbieter ohne Erlaubnis setzt sie trotzdem ein.

Eine Erst-Erlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 fünf Jahre. In der Whitelist stehen ausschließlich Erteilungsdaten, niemals ein Enddatum. Wer auf einer Vergleichsseite ein Ablaufdatum liest, hat es von jemandem, der es sich ausgedacht hat.

Und eine Feinheit, die in Rankings gern untergeht: Nur die Domain, die unter der Sportwetten-Erlaubnis geführt wird, nimmt Sportwetten an. Slot-, Poker- oder Casino-Erlaubnisse desselben Halters sind andere Erlaubnisse mit anderen Regeln.

Was gewettet werden darf und was nicht

Zulässig sind Festquotenwetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon sowie auf Vorfälle darin, als Einzelwette oder Kombinationswette (§ 21 Abs. 1). Mehr geht nur, wenn die GGL die Wettart zugelassen hat — dafür steht das Sportwettprogramm (§ 21 Abs. 5).

Livewetten schränkt § 21 Abs. 4 hart ein: Während eines laufenden Ereignisses sind Wetten nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine ähnliche Komponente in Sportarten erlaubt, in denen solche Ereignisse selten sind. Das nächste Tor im Fußball ist zulässig, der nächste Satz im Tennis ebenfalls. Der nächste Punkt im Tennis und der nächste Korb im Basketball sind es nicht. Für jeden, der in einem Livewetten-Menü den nächsten Freiwurf sucht: dort wird er ihn nicht finden, jedenfalls nicht bei einem erlaubten Anbieter.

Gesperrt sind Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure teilnehmen — nach der Praxis der GGL zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurbereich. Ebenfalls gesperrt: manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung (§ 21 Abs. 1a). Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind nicht zulässig.

Esports sind nach Angaben der GGL nicht bewettbar, weil Esports nicht als Sport anerkannt ist — ein erlaubtes Esports-Wettangebot gibt es in Deutschland nicht. Das trifft die Erwartung vieler Einsteiger, die mit Counter-Strike oder League of Legends groß geworden sind. Bei Anbietern, die damit werben, ist die Erlaubnis entweder nicht vorhanden oder der Esports-Bereich läuft unter einer anderen Rechtskonstruktion als einer deutschen Sportwetten-Erlaubnis.

Zu virtuellen Sportarten ist eine rechtliche Einordnung nicht getroffen — dazu lässt sich nichts Belastbares sagen. Cash Out hat keine Regelung im Glücksspielstaatsvertrag und keine Auffassung der GGL; es ist allein eine Funktion des jeweiligen Anbieters, mit allen Bedingungen, die dieser selbst setzt. Einzige Klarheit: Auszahlungen erfolgen erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses. Und ein gesetzliches Höchstlimit pro einzelner Wette gibt es im Sportwettenbereich nicht.

### Die Rechnung, die kein Willkommensbonus verschweigt

Dieser Abschnitt braucht keine Beispielwerte aus der Werbung, sondern eine Zahl, die jeder Besucher eines erlaubten Anbieters schon hat: das Einzahlungslimit. Nach § 6c Abs. 1 GlüStV liegt der Standard bei 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg, durchgesetzt über die LUGAS-Limitdatei.

Nehmen wir an, diese 1.000 € werden an einem einzigen Abend zu einem Einsatz von 1.000 € auf einen Markt mit zwei Ausgängen, Quoten 1,90 und 1,90. Das ist ein konstruiertes Beispiel, kein Angebot eines Anbieters.

Der Quotenschlüssel dieses Marktes ergibt sich aus 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) und liegt damit bei 95 %. Die Marge, die der Veranstalter für sich behält, beträgt die Differenz zu 100 %, also 5 %. Das ist der unsichtbare Preis, der in jeder Quote dieses Marktes steckt.

Rechnet man die Marge gegen den Umsatz von 1.000 €, ergibt sich ein durchschnittlicher Verlust von 50 € pro vollem Durchlauf dieses Umsatzes. Die Bandbreite hängt an einer einzigen Bedingung: der Zahl der Durchläufe. Ein Spielender, der den Monatsrahmen einmal über eine Zweiwege-Wette laufen lässt, zahlt im statistischen Mittel etwa 50 € an Hausvorteil. Bei drei Durchläufen — er setzt also dreimal je 1.000 € — liegt der Erwartungswert bei rund 150 €, bei fünf Durchläufen bei etwa 250 €, gedeckelt jeweils durch das, was tatsächlich umgesetzt wird.

Das ist kein Betrag, der garantiert anfällt, sondern ein Mittelwert über viele Wetten. Ein einzelner Abend entscheidet sich an einem Tor, nicht an dieser Rechnung. Was die Rechnung zeigt, ist der Preis des Wechselns: Wer denselben Umsatz zwischen mehreren Anbietern hin- und herbewegt, zahlt die Marge mehrfach. Und es ist derselbe Mechanismus, der die Rechnung bei jedem Bonus wiederholt — nur mit größerem Umsatz und mit demselben Quotenschlüssel.

Limits, Verifizierung, Parallelspiel

Das Einzahlungslimit ist als Standardwert beschrieben, nicht als Naturgesetz. Ein Anbieter, dessen Erlaubnis es zulässt, kann für eine einzelne Person ein höheres Limit setzen — bis 10.000 €, und für höchstens 1 % seiner aktiven Spielenden zwischen 10.000 € und 30.000 €. Voraussetzung ist ein nachweisbarer Beleg wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit; eine Selbstauskunft genügt nicht. Nach unten geht es sofort, nach oben erst nach sieben Tagen. Erhöhen lässt sich das Limit also nicht am Freitag vor dem großen Spiel.

Die Teilnahme ist ab 18 Jahren erlaubt (§ 4 Abs. 3). Ein Konto pro Anbieter, vollständig verifiziert (§ 6a). Vor abgeschlossener Verifizierung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden lang Spiel erlauben, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Wer in dieser Frist nicht verifiziert, schaut ohne Auszahlung zu.

Parallelspiel ist verboten (§ 6h, Aktivitätsdatei). Wer glaubt, zwei Tabs mit zwei Konten seien eine private Angelegenheit, irrt sich über den Datenbestand, an dem er hängt.

Was mit Guthaben und Einzahlungen passiert

§ 6b Abs. 4 zieht eine Grenze, die viele Anbieter gern in den Sternchentext schieben: Einzahlungen sind nur von einem Zahlungskonto auf den eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut erlaubt. Anonyme Zahlungsmittel sind nicht zulässig. Genau das ist der Mechanismus, der Krypto und anonyme Prepaid-Karten aus dem erlaubten deutschen Sportwettenmarkt heraushält — nicht eine Einzelentscheidung eines Anbieters, sondern eine Regel, an die jeder Whitelist-Anbieter gebunden ist. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, steht in dessen eigenen Bedingungen.

Spielerguthaben liegen auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto. Bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt (§ 6b Abs. 6-7). Das ist die unspektakulärste und nützlichste Regel im ganzen Abschnitt.

Die Steuer und der Satz, den man nie schreiben sollte

Die Sportwettensteuer steht in §§ 16-25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes. Der Satz beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz, vermindert um die Steuer selbst“ (§§ 17, 18) — das sind etwa 5,03 % des eingezahlten Betrags, denn 5,3 geteilt durch 105,3. Schuldner ist der Veranstalter der Wette, nicht der Wettende (§ 19). Ob und wie der Anbieter die Steuer weitergibt, entscheidet er selbst; belastbar ist dazu nur, was in seinen eigenen Bedingungen steht.

Und weil dieser Satz immer wieder falsch abgeschrieben wird: Es sind nicht 5,3 % des Einsatzes. Die Bemessungsgrundlage ist der Einsatz abzüglich der Steuer (rund 5 % des eingezahlten Betrags). Die Steuer fällt im Übrigen auch bei unerlaubten Anbietern an — gezahlte Steuer ist kein Nachweis einer Erlaubnis.

Werben darf nur, wer halten darf

Werbung ist Erlaubnisinhabern vorbehalten (§ 5 Abs. 7). Die bekannte Sperre von 06:00 bis 21:00 Uhr (§ 5 Abs. 3 Satz 1) betrifft Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele — Sportwetten nicht. Für Sportwetten gelten andere Verbote: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während dessen Live-Übertragung im selben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6).

Der Glücksspielstaatsvertrag setzt keinen Sportwettenbonus fest und deckelt ihn nicht. Beträge, Umsatzbedingungen und Mindestquoten stammen ausschließlich aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Wer wissen will, was ein Bonus wirklich verlangt, muss in genau dieses Dokument.

Warum eine Whitelist-Marke nicht per Zufall auf OASIS sitzt

Weil die Erlaubnis den Anschluss trägt. Wenn ein Anbieter eine Sportwetten-Erlaubnis hält, muss er Spielersperren umsetzen, und das Instrument dafür ist OASIS — kein Hausregelwerk, kein eigener Selbstausschluss. Deshalb ist die Liste der erlaubten Anbieter zugleich die Liste derer, die eine Sperre respektieren. Hier gibt es nichts zu vergleichen und nichts abzuwägen: Es ist eine Struktur, und die Struktur ist der Grund, warum OASIS als Suchbegriff überhaupt existiert.

Spielerschutz: was eine Sperre bewirkt und wo sie endet

Eine Sperre ist nur so viel wert wie der Anbieter, der sie liest. Das ist die ganze Geschichte in einem Satz, und in Deutschland zieht sie eine klare Linie zwischen zwei Gruppen von Buchmachern.

Eine leere Parkbank am Rand eines Fußballfelds in der Abenddämmerung, im Hintergrund ragen dunkle Flutlichtmasten in den Himmel.
Auf der OASIS-Übersichtsseite nennt das Regierungspräsidium Darmstadt über 360.000 aktive Spielersperren, die derzeit im bundesweit geführten System registriert sind.

Zwei Wege in die Sperre

Der erste Weg gehört den Spielenden selbst. Eintragung, Aufhebung oder Auskunft zu einer OASIS-Sperre lassen sich online beantragen, mit BundID-Nutzerkonto und Online-Ausweisfunktion. Wer den Antrag stellt, sollte die Frist kennen: mindestens drei Monate bei genannter Dauer, mindestens ein Jahr, wenn keine genannt wird.

Der zweite Weg gehört anderen. Eine Fremdsperre schützt einen Menschen, der sie selbst nicht will. Sie ist die Antwort auf eine Situation, die kein Bonusangebot je adressieren wird, und sie funktioniert nur übers Register.

Und dann gibt es den dritten Weg, den niemand plant: den Panikknopf nach § 6i Abs. 3, sofortige 24 Stunden. Er ist ein Fenster, kein Ausweg — was daraus wird, entscheidet der Tag danach.

Wo Sperren ins Leere laufen

Eine Selbstsperre hat keinen Adressaten, wenn der Anbieter das Register nicht liest. Seiten ohne Anbindung an OASIS sind keine Sperrdatei mit anderem Namen. Sie sind gar keine Sperrdatei. Wer dort ein Konto führt, schiebt seinen eigenen Schutz in eine Schublade, die es nicht gibt, und getrennt davon läuft die Sperre bei allen anderen Anbietern weiter.

Was das praktisch heißt: Ein Mensch, der sich gesperrt hat und auf einer Seite ohne Anbindung weiterspielt, ist nicht teilweise geschützt, sondern unbeobachtet. Der Anbieter weiß nichts, der Panikknopf existiert dort nicht, und die drei Monate oder das Jahr laufen ab, ohne dass irgendwo etwas passiert wäre.

Warum der Anschluss auch das Limit betrifft

OASIS ist nicht die einzige Datei, an der ein erlaubter Anbieter hängt. Das Einzahlungslimit wird über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt, und § 6h verbietet das Parallelspiel über die Aktivitätsdatei. Offshore-Seiten sind weder an OASIS noch an LUGAS angebunden. Was dort steht, ist das Hausregelwerk des Veranstalters — und das ist der entscheidende Punkt: Der Schutz, den ein Spielender dort sucht, ist derselbe Schutz, den er selbst mitgebracht haben muss.

Ein Detail für alle, die sich über Limitprüfungen wundern: Die 1.000 € im Monat sind kein Ratschlag des einzelnen Anbieters, sondern eine Grenze, die über alle Anbieter hinweg zählt. Bei einem Anbieter mit Erlaubnis ist das technisch durchgesetzt. Ohne Anbindung ist es eine Zahl, die niemand gegenrechnet.

Wo der Preis dieser Entscheidung sichtbar wird

Der Aufschlag für die Freiheit ohne Register ist größer, als der Name des Suchbegriffs vermuten lässt. Wer ohne OASIS wettet, bekommt kein Haus mit eigener Rücksicht auf deutsche Schutzregeln — er bekommt ein Haus, das deutsche Behörden nicht beaufsichtigen und zu dem es keinen deutschen Rechtsweg gibt. Ein deutscher Zahlungsanbieter kann blockiert werden, ein Netzwerk ebenso (§ 9). Was danach bleibt, ist ein Konto bei einem Veranstalter, der keinen Sitz in Deutschland hat und dessen Erlaubnis, sofern eine genannt wird, hier keine Bedeutung hat.

Auf der anderen Seite der Linie stehen Dinge, die man nicht abschreiben kann: die Rechtssicherheit einer Whitelist-Marke, die Verifizierung, die jedem Konto vorausgeht, das 1.000-€-Monatslimit, das auch bei Gewinnen am Samstagabend nicht verschwindet, eingeschränkte Live-Märkte und Zahlungen nur vom eigenen Konto. Es ist nicht die Liste, die Lust macht. Es ist die Liste, die hält.

Was rechtlich passiert, wenn Anbieter ohne Sperranbindung ins Spiel kommen

Angebote ohne deutsche Erlaubnis bleiben Angebote ohne deutsche Erlaubnis. § 4 Abs. 1 GlüStV nennt es unerlaubtes Glücksspiel, wenn Sportwetten im Internet veranstaltet oder vermittelt werden, ohne dass eine Erlaubnis vorliegt. Eine Curaçao-, Anjouan- oder Malta-Erlaubnis hat in Deutschland keine Bedeutung. Die GGL hat am 17. September 2026 ausdrücklich davor gewarnt, an illegalen Angeboten teilzunehmen — als Beispiel nannte sie Platincasino.

Die Verfolgungsseite steht im Strafgesetzbuch. Das Veranstalten nach § 284 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet, die Werbung dafür mit bis zu einem Jahr. Für die Teilnahme nach § 285 StGB drohen bis zu sechs Monate oder eine Geldstrafe. Belege für Strafverfolgungen einzelner Spieler gibt es nicht — daraus folgt weder ein Freibrief noch ein Grund, das Gegenteil zu behaupten. Wer die Frage mit „wird doch nicht verfolgt“ oder mit „das kann teuer werden“ beantwortet, bewegt sich außerhalb dessen, was sich sagen lässt.

Neben Geldbußen sieht § 9 die Zahlungssperre und die Netzsperre vor. Das sind die Hebel, mit denen ein Angebot aus dem Weg verschwinden kann, ohne dass es jemand abschalten muss.

Wenn der Anbieter gar keine Erlaubnis hatte

Zivilgerichte haben in mehreren Fällen Anbieter, denen die deutsche Erlaubnis fehlte, zur Rückzahlung von Einsätzen verurteilt. Ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht, liegt beim Europäischen Gerichtshof: Der Bundesgerichtshof hat ihm diese Frage am 25. Juli 2024 vorgelegt (Az. I ZR 90/23) — in dem Verfahren, in dem ein Kläger von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurückverlangt.

In seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) hält Generalanwalt Nicholas Emiliou es grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten. Eine Ausnahme nennt er selbst: wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen.

Im Verfahren gegen die Betkick Sportwettenservice (Betano) hat der Bundesgerichtshof am 22. März 2024 einen Hinweisbeschluss gefasst (Az. I ZR 88/23), der die Position von Spielern bei der Rückforderung von Sportwettenverlusten stärkt. Ein Hinweisbeschluss beendet keinen Streit — er verschiebt die Gewichte.

Niemand sollte aus diesen Verfahren eine zugesicherte Rückzahlung ableiten. Sie sind der Grund, warum Streitigkeiten über verlorene Einsätze überhaupt ein Forum haben. Ohne deutsche Erlaubnis fehlt derselbe deutsche Rechtsweg, auf dem diese Klagen geführt werden.

Einordnung der Anbieter: zehn Häuser, zwei Rechtsgruppen

Die folgende Übersicht stellt die zehn Anbieter nebeneinander, die auf dieser Seite betrachtet werden — sechs mit Sportwetten-Erlaubnis auf der Whitelist, vier ohne. Sie ist keine Empfehlung und keine Rangfolge, sondern eine Grundlage für die Einordnung; die Erlaubnis selbst, der Inhaber und das Datum der ersten Erteilung stehen in der Tabelle. Bei den Zahlen dahinter wird es dünn: Der Glücksspielstaatsvertrag setzt keine Bonusbeträge fest, und die Whitelist nennt keine Quoten, keine Zahlungswege und keine Auszahlungszeiten.

Was in der Tabelle nicht steht und deshalb vor dem ersten Klick geklärt werden muss: das Sportwettprogramm des Anbieters. Welche Wettarten zugelassen sind, welche Live-Märkte er anbietet und welche Zahlungsmarken er akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen und nirgends sonst.

Anbieter Whitelist-Status und Inhaber Sportwetten-Erlaubnis seit
Betway Erlaubnis vorhanden, Inhaber Betway Limited 09.03.2021
DAZN Bet Erlaubnis vorhanden, Inhaber DZBT Operations Limited 22.08.2023
bpremium Erlaubnis vorhanden, Inhaber Ladbrokes (Deutschland) Limited 09.10.2020
Betano Erlaubnis vorhanden, Inhaber Betkick Sportbetting Limited 19.02.2021
AdmiralBet Erlaubnis vorhanden, Inhaberin Greentube Betting Malta Limited 09.10.2020
NEO.bet Erlaubnis vorhanden, Inhaberin Greenvest Betting Limited 09.10.2020
Playzilla nicht auf der Whitelist, Inhaber nicht geführt —
Allyspin nicht auf der Whitelist, Inhaber nicht geführt —
22Bet nicht auf der Whitelist, Inhaber nicht geführt —
Boomerang Bet nicht auf der Whitelist, Inhaber nicht geführt —

Die Spanne der Erlaubnisdaten erzählt mehr als die Spalte selbst. Wer im Oktober 2020 dabei war, saß schon vor dem Start des regulierten Marktes im Boot; wer 2023 dazukam, hat noch keine volle Fünfjahresperiode auf dem Buckel. Die vier unteren Zeilen haben dafür gar kein Datum, weil es keines gibt: Wo kein deutscher Veranstalter geführt wird, gibt es auch kein Erteilungsdatum. Ein Vergleich, der diese Lücke mit einem Sternchen erklärt, hat die Rechtslage nicht verstanden.

Die sechs Anbieter mit deutscher Erlaubnis

Betway — das älteste deutsche Erteilungsdatum im Feld? Nein, aber das stabilste Fundament

Auf der Whitelist der GGL ist für Betway. Die Sportwetten-Erlaubnis besteht seit dem 9. März 2021, eine Folgeerlaubnis wurde am 23. Dezember 2022 erteilt. Kein Ablaufdatum steht in der Liste, und das ist keine Auslassung: Die Whitelist nennt Erteilungsdaten, niemals ein Ende.

Betway Limited sitzt in Malta — genauer in Ta’Xbiex. Auch das ist nicht ungewöhnlich: Die deutschen Erlaubnisse liegen häufig bei maltesischen Gesellschaften, während die Marke in Deutschland auftritt.

Bestandteile des Feldaufbaus, Wertungen zum Sportwettprogramm, zu Zahlungswegen oder zu Bonusbedingungen trägt dieser Eintrag nicht. Wer Betway in die engere Wahl zieht, prüft deren eigene Bedingungen — die Erlaubnis ist das, was unstrittig ist.

Woran dieser Eintrag sich entscheidet, ist nicht die Erlaubnis, sondern das, was daneben fehlt. Die Erlaubnis ist der stabile Teil: eine Zulassung mit mehr als fünf Jahren Bestand und einer Folgeerlaubnis, die den Fortbetrieb dokumentiert.

DAZN Bet — die Erlaubnis hinter der Sportmarke, und was sie nicht mitbringt

Für DAZN Bet verzeichnet die Whitelist die DZBT Operations Limited mit Sitz in MRO Frank Galea Street, ZBG 9019, Zebbug, Malta. Die Sportwetten-Erlaubnis wird seit dem 22. August 2023 geführt.

Das ist die jüngste Erlaubnis unter den sechs deutschen Anbietern dieser Übersicht. Wer aus dem Namen eine Reichweite ableitet, die über das hinausgeht, was eine Sportwetten-Erlaubnis abdeckt, überschätzt den Eintrag: Die Whitelist führt die Domain, die unter der Sportwetten-Erlaubnis läuft, und sonst nichts.

Das praktische Gewicht dieses Eintrags liegt in der zeitlichen Reihenfolge. Die Erlaubnis kam 2023, nach der Regulierungsphase — ein Haus, das in einem bereits geregelten Markt angetreten ist, nicht in dessen Übergangszeit.

bpremium — die Erlaubnis mit dem alten Datum und dem zweiten Standbein

Die Whitelist der GGL führt für bpremium die Ladbrokes (Deutschland) Limited. Die Sportwetten-Erlaubnis besteht seit dem 9. Oktober 2020, eine Folgeerlaubnis folgte am 21. Dezember 2022. Derselbe Halter wird in der Liste auch für Partypoker geführt, dort für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele, jeweils erstmals am 10. November 2022.

Diese Konstellation ist ein gutes Beispiel für die Trennung der Erlaubnisse. Die Sportwetten laufen über Bpremium.de, die Casinoseite über eine andere Domain, mit einem eigenen Erteilungsdatum und eigenen Regeln. Wer dort spielt, spielt unter einer anderen Erlaubnis.

Samstagabend und Sonntagmittag gehören hier niemandem — der Eintrag dokumentiert Erlaubnisse, keine Übertragungsrechte. Worauf sich die Bewertung stützt, ist entsprechend schmal: Auf der Ebene der Zulassung ist bpremium so alt wie nur wenige Häuser im Feld, und die Zwei-Domain-Struktur zeigt, dass der Halter Casino und Sport getrennt hält. Das ist ordentlich, aber es beantwortet keine einzige Frage dazu, wie das Sportwettprogramm aussieht.

Betano — Erlaubnis und ein Verfahren, das den Ruf mitführt

Für Betano ist in der Whitelist die Betkick Sportsbetting Limited geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 19. Februar 2021 und einer Folgeerlaubnis vom 16. Dezember 2022.

Betano taucht zusätzlich in einem Gerichtsverfahren auf: Im Verfahren gegen die Betkick Sportwettenservice hat der Bundesgerichtshof am 22. März 2024 einen Hinweisbeschluss gefasst (Az. I ZR 88/23), der die Position von Spielern bei der Rückforderung von Sportwettenverlusten stärkt. Das Verfahren betrifft Verluste aus früheren Jahren, nicht die heutige Erlaubnis — aber es gehört zu diesem Namen, und wer in einer Suchmaske „Betano“ eingibt, findet beides.

Der Punkt, an dem dieser Eintrag sich entscheidet: Betano ist der einzige Anbieter dieser Übersicht, dessen Name mit einer höchstrichterlichen Positionierung zur Rückforderung von Wettverlusten verbunden ist. Das sagt nichts über das heutige Angebot und alles über die Phase, in der dieses Angebot lief.

AdmiralBet — zwei Erlaubnisse, zwei Regeln, ein Name

Die Greentube Betting Malta Limited ist in der Whitelist für AdmiralBet geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 und Folgeerlaubnissen vom 13. Dezember 2022 und 29. Juli 2024. Für virtuelle Automatenspiele auf slots.admiralbet.de besteht eine Erlaubnis seit dem 28. September 2022.

Zwei Erlaubnisse, zwei Domains, zwei Regelkreise. Das ist die saubere Trennung, die die Whitelist vorsieht, und zugleich die praktische Falle für jeden, der nach „AdmiralBet“ sucht und auf der Casinoseite landet: Was dort gilt, gilt für Slots, nicht für Sportwetten. Ein Casino-Limit ist kein Wettlimit. Die Erlaubnis des Sportbereichs reicht bis 2024 mit einer Folgeerlaubnis, die zeigt, dass der Halter auch nach mehreren Jahren nachlizenzieren musste.

Diese Struktur ist der Grund, warum AdmiralBet in einer Übersicht über Sportwetten nur mit der halben Geschichte auftaucht — und die Sportwetten-Hälfte hat das Erlaubnisdatum, nicht das Werbeplakat.

NEO.bet — die Erlaubnis der ersten Stunde, schmal dokumentiert

Für NEO.bet führt die Whitelist die Greenvest Betting Limited, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022.

Mehr steht nicht in der Liste, und mehr lässt sich hier nicht seriös behaupten. Wer wissen will, wie das Sportwettprogramm aussieht, welche Wettarten möglich sind oder welche Zahlungen laufen, liest die Bedingungen des Anbieters — das ist bei NEO.bet keine Ausweichantwort, sondern die einzige Quelle.

Interessant ist an diesem Eintrag die Symmetrie. NEO.bet teilt das Erlaubnisdatum 9. Oktober 2020 mit bpremium und AdmiralBet. Drei Häuser, die im selben Fenster zugelassen wurden, an drei verschiedenen Tischen. Was sie trennt, steht im Sportwettprogramm, nicht in der Whitelist.

Zwischenbilanz: was die Whitelist sagt und was nicht

Drei Punkte, die vor dem Sprung zu den Anbietern ohne Erlaubnis festgehalten gehören. Erstens: Alle sechs Häuser hängen an OASIS, weil ihre Erlaubnis es verlangt — eine Sperre wirkt hier vollständig. Zweitens: Über ein Drittel der sechs hält mehr als eine Erlaubnis unter demselben Namen, und keine davon verwischt die Grenzen der anderen. Drittens: Kein Haus dieser Liste wird von der Whitelist mit einem Qualitätsurteil versehen. Die Liste belegt Berechtigung, nicht Güte.

Was 22Bet, Playzilla, Allyspin und Boomerang Bet für deutsche Spieler sind

Die vier folgenden Anbieter gehören zu einer anderen Gruppe, und die Trennung ist nicht kosmetisch. Keiner von ihnen steht auf der Whitelist der GGL, keiner besitzt eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis, keiner ist an OASIS oder LUGAS angebunden. Als Erlaubnis nennen Drittquellen jeweils Curaçao — was in Deutschland keine Bedeutung hat. Das Angebot richtet sich an Spieler in Deutschland, ohne dass eine deutsche Erlaubnis dahintersteht.

Deshalb gilt für alle vier derselbe Satz, der nicht variiert wird: Es ist unerlaubtes Glücksspiel im Sinne des § 4 Abs. 1 GlüStV. Kein Spieler dieser Anbieter taucht in einem deutschen Sperrsystem auf, keine Sperre greift, kein deutscher Rechtsweg steht offen.

Was die einzelnen Häuser nach ihren eigenen Angaben anbieten, folgt hier trotzdem — nicht als Empfehlung, sondern weil die Suche nach „Wetten ohne OASIS“ genau hierhin führt und ein Leser wissen soll, was ihn erwartet.

22Bet — Sportwettenbereich auf eigener Angabe, ohne Register dahinter

22Bet führt auf der eigenen Webseite einen Sportwettenbereich („Sports“) mit Wetten unter anderem auf Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen.

Mehr ist über dieses Haus hier nicht zu sagen, und das ist die zutreffende Beschreibung. Es gibt keine Whitelist-Zeile, keinen deutschen Erlaubnisinhaber, kein Erteilungsdatum — und keinen Anschluss an das Register, das eine Selbstsperre tragen würde.

Wer dieses Konto führt, ist bei allen anderen Anbietern weiter gesperrt und hier nicht. Zwei Systeme, zwei Wirklichkeiten, ein Name auf dem Konto.

Playzilla — Live-Wetten laut eigener Seite, Schutz laut niemandem

Playzilla bietet auf der eigenen Webseite einen Sportsbook-Bereich mit Live-Wetten und virtuellen Sportwetten an.

Das ist die Angabe des Anbieters über sein eigenes Produkt. Ob und in welchem Umfang dort Live-Märkte laufen, wie sie abgerechnet werden und was bei Abbruch passiert, steht in seinen Bedingungen — nicht in einer Aufsicht, die das prüfen würde. Eine deutsche Zulassung, die das Live-Wetten-Angebot nach § 21 Abs. 4 GlüStV begrenzt, existiert für dieses Haus nicht.

Die Live-Schiene ist der Teil des Angebots, an dem die fehlende Erlaubnis am teuersten wird. Genau dort, wo während des Spiels Geld fließt, fehlt jede Instanz, die eine Reklamation aufnehmen könnte.

Allyspin — viele Sportarten, ein Kontrollrahmen aus Übersee

Allyspin führt auf der eigenen Website einen Sportwettenbereich „Sportsbook“ mit den Unterseiten Live-Wetten und virtuelle Sportarten; als Sportarten sind unter anderem Fußball, Tennis, Tischtennis, Basketball, Eishockey, American Football und Baseball aufgeführt.

Die Bandbreite ist nach eigener Darstellung groß. Der Kontrollrahmen ist es nicht: Curaçao, sofern man den Drittquellen folgt, ist keine Aufsicht mit einer Wirkung in Deutschland. Was ein deutscher Spieler dort vorfindet, ist das Hausregelwerk des Veranstalters, undurchsichtig in dem Maße, wie es lang ist.

Tischtennis und virtuelle Sportarten stehen hier in einer Liste, die an einem regulierten Anbieter so nicht zustande käme. Das ist kein Vorteil und kein Nachteil — es ist nur die Beschreibung eines anderen Rahmens.

Boomerang Bet — vier Bereiche und ein eigenes Regelwerk

Boomerang Bet bietet auf der eigenen Webseite Sportwetten mit den Bereichen „Sport“, „In-Play“, „Esports“ und „Top leagues“ an und veröffentlicht ein eigenes Dokument „Sportsbook Rules“.

Dieses Dokument ist das Aufschlussreichste an dem Angebot, soweit es öffentlich einsehbar ist. Wer es liest, erfährt, unter welchen Bedingungen abgerechnet wird — und wer es liest, tut das an einem Ort, an dem es niemanden gibt, der die Regeln gegen eine Aufsicht prüfen würde.

Der Esports-Bereich ist dabei der sprechendste Punkt, ohne dass dazu eine Wertung nötig wäre. Er existiert, weil es nach deutschen Regeln kein erlaubtes Esports-Wettangebot gibt — und er existiert, weil hier keine deutsche Erlaubnis gilt. Das ist der klarste Unterschied zwischen zwei Häusern, den es gibt.

Die Erwartung, die viele mit dieser Suche verbinden, fällt nach der Lektüre dieses Abschnitts in sich zusammen. Es gibt kein Haus in dieser Gruppe, das OASIS umgeht und dafür etwas hergibt — die vier Häuser sind schlicht nicht angeschlossen, und der Preis dafür steht in jedem Absatz.

Passen die vier ohne Erlaubnis zu jedem? Nein, und das ist keine Nischenfrage

Es gibt einen Leser, für den diese vier Häuser tatsächlich in Betracht kommen — und die Ehrlichkeit verlangt, ihn zu benennen. Es ist ein Spieler mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik, der im Ausland ein Konto führt und kein Interesse an einem deutschen Limit hat. Für ihn sind OASIS und LUGAS keine Begriffe aus seinem Alltag.

Für einen Spieler mit Wohnsitz in Deutschland trifft die Wahl auf einen Widerspruch, für den es keinen Ausweg gibt. Wer den Schutz eines Registers will, muss bei einem Anbieter mit Erlaubnis spielen — und der ist an das Register angeschlossen. Es gibt kein Szenario, in dem jemand gleichzeitig die Sperrfähigkeit eines deutschen Anbieters und den fehlenden Registeranschluss eines Offshore-Hauses bekommen kann. Das ist kein Marketingproblem, sondern eine Eigenschaft des Rechtsrahmens.

Die sechs Häuser mit Erlaubnis sind in dieser Übersicht entsprechend nicht die langweilige Hälfte. Sie sind die einzige Hälfte, bei der man mit einem Anschluss rechnen kann, der sich prüfen lässt und der, wie oben, von einer Behörde geführt wird.

Häufige Fragen zu Wettanbietern ohne OASIS

Was ist OASIS, und wer wird dort gesperrt?

OASIS ist das bundesweite Spielersperrsystem, geführt vom Regierungspräsidium Darmstadt. Eingetragen werden Menschen, die sich selbst sperren lassen, und solche, die von Angehörigen gesperrt werden. Der Anschluss ist für Glücksspielanbieter verpflichtend, die Abfrage erfolgt bei Registrierung und Login.

Wie läuft die OASIS-Abfrage bei Registrierung und Login ab?

Der Anbieter gleicht die Spielerdaten gegen die Sperrdatei ab. Interwetten etwa erklärt in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass es kein eigenes Sperrsystem betreibt und allein OASIS zur Umsetzung von Spielersperren anwendet. Wer im Register steht, wird bei der Anmeldung abgewiesen — nicht erst bei der Auszahlung.

Welchen Status haben Wettanbieter, die nicht an OASIS angeschlossen sind?

Sie besitzen keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis. § 4 Abs. 1 GlüStV bezeichnet ihr Angebot an Spieler in Deutschland als unerlaubtes Glücksspiel; eine Erlaubnis aus Curaçao, Anjouan oder Malta hat hier keine Bedeutung. Sie sind an kein deutsches Sperr- oder Limitregister angebunden, und die GGL warnt vor solchen Angeboten.

Was bewirkt der Panikknopf mit sofortiger 24-Stunden-Sperre?

Nach § 6i Abs. 3 GlüStV löst er eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus — ohne Antrag, ohne BundID-Konto, ohne Prüfzeit. Er ist die schnellste verfügbare Bremse im deutschen System. Wer ihn nutzt, gewinnt einen Tag; für eine dauerhafte Sperre braucht es den regulären Weg mit seinen Fristen.

Welche Folgen hat eine Spielersperre für das Konto auf der GGL-Whitelist?

Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate bei genanntem Zeitraum, sonst mindestens ein Jahr. Während dieser Zeit gleicht der Anbieter bei Registration und Login gegen OASIS ab und weist das Konto ab. Bei Anbietern ohne Registeranbindung läuft die Sperre dagegen ins Leere, dort greift sie überhaupt nicht.

Was bleibt Spielenden bei einem Streit um eine Auszahlung ohne deutsche Erlaubnis?

Ohne deutsche Erlaubnis gibt es keinen deutschen Rechtsweg gegen den Veranstalter. Zivilgerichte haben mehrfach Anbieter ohne Erlaubnis zur Rückzahlung von Einsätzen verurteilt, und der Bundesgerichtshof hat die Frage der Dienstleistungsfreiheit dem EuGH vorgelegt (Az. I ZR 90/23). Eine zugesicherte Rückzahlung ist damit niemandem gegeben.

Inhalt erstellt vom Team «Basketballwetten online»